Oberhübner und Unterhübner Stockstadt am Main,
Körperschaften öffentlichen Rechts
Heimat des ersten erwähnten Weihnachtsbaumes (1527) siehe unter Portrait
Aktuelle Informationen:
Bürozeiten:
Mo, Mi, Do, Fr von 8°°-12°°
Di 8°°-12°° und 13³°-17°°
Achtung !!
Rauchen und offenes Feuer sind im Hübnerwald strengstens verboten!!
Bitte kein Glas wegwerfen
Bei Nichtbeachtung erfolgt Strafanzeige
Lockdown in Bayern
Während dem aktuellen Lockdown ist unser Büro bis auf weiteres nur sporadisch besetzt.
Wir bitten bei Bedarf um vorherige telefonische Anmeldung und die Einhaltung der Abstandsregeln und der gültigen Hygienevorschriften.
Achtung!!
Die Brennholzvergabe kann nach telefonischer Anmeldung im Hübnerbüro erfolgen.
Das Hübnerbüro bleibt vorerst für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail, um eventuell notwendige Termine zu vereinbaren!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
- Fronstunden jeweils nach Voranmeldung (Mindestteilnahme 2 Personen) Nächste Samstagtermine für 2021: werden aktuell bekannt gegeben.
Termine für 2021 sind unter der Woche, auch während der Coronabeschränkungen unter Einhaltung der aktuellen Abstandregeln jederzeit möglich. (Mindest-Teilnehmer
2 Personen)
Am Freitag ,dem 12. und Samstag, dem 13. März findet im Rahmen der Fronstunden eine Pflanzaktion der Hübner statt. Treffpunkt ist jeweils um 9 °° Uhr am Hübnerbüro
Bitte die Anordnungen des Forstpersonals unbedingt einhalten!!
(Telefonische Anmeldung erforderlich!)
- Holzplatznutzer
Aktuelles unter "News"
- Mountainbiker
Aktuelles unter "News"
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- Rettungskette Forst ist aktiv: www.rettungskette-forst.de
Startseite
Die Hübner sind eine Vereinigung von Waldbesitzern, bestehend aus zwei Hübnerschaften, der Oberhübnerschaftt; KdöR und der Unterhübnerschaft; KdöR, welche aus je 142 Hübnern besteht.
Die Geschichte der Hübner geht auf die frühere Überlassung von Hubhöfen durch die Benediktinerabtei Seligenstadt sowie den Stift St. Peter und Alexander in Aschaffenburg, an die Bauern von Stockstadt zurück.
Die beiden Hübnerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie unterliegen der Gemeindeordnung und der Aufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg. Sie werden von einem auf fünf Jahre gewählten Ausschuß geführt.
Jährlich werden zwei Vollversammlungen abgehalten, in denen die Hübner über das laufende Geschäftsjahr informiert, und alle durch die Vollversammlung zu beschließenden Vorgänge abgestimmt und beschlossen werden.
Die Geschäfte werden vom Waldvorstand geführt. Dieser setzt die Beschlüsse des Hübnerausschusses um und hat gegenüber dem Personal Weisungsbefugnis.
Die von den beiden Hübnerschaften bewirtschaftete Waldfläche beträgt 951 ha. Das sind etwas mehr als 50% der Gesamtfläche der Marktgemeinde Stockstadt mit ca. 1887 ha.
Peter Hell (Waldvorstand) |
Peter Hell (Waldvorstand) |