Oberhübner und Unterhübner Stockstadt am Main,
Körperschaften öffentlichen Rechts
Heimat des ersten erwähnten Weihnachtsbaumes (1527) siehe unter Portrait
Bürozeiten:
Bitte beachten Sie die aktuellen Bürozeiten
Mo bis Fr von 8°°-12°°
28.11.2024 Antragskonferenz zum Vorhaben 96:
Danke an alle Hübner die vor Ort waren
Keinen Wald roden für eine Hochspannungsleitung
Achtung !!
Rauchen und offenes Feuer sind im Hübnerwald strengstens verboten!!
Bitte keine Zigarettenkippen und kein Glas wegwerfen!!
Bei Nichtbeachtung erfolgt Strafanzeige
Aktuelle Information
Umgang mit Zeckenstichen
https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/zecken.pdf
und
www.rki.de
Erneut 20.000 Euro für Klimaschutz mit starken Wurzeln
Die Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg eG spendet, wie bereits im letzuten Jahr, im Rahmen der bundesweiten Klima-Initiative „Morgen kann kommen“ über 4.500 Bäume für das Projekt „Waldwende“ im Hübner-Wald in Stockstadt am Main
Näheres in "News"
Die Brennholzvergabe kann nach telefonischer Anmeldung im Hübnerbüro erfolgen.
Die Brennholzpreise wurden angepasst. (Siehe Produkte)
Fronstunden sind unter der Woche (mind. zwei Personen)
ab sofort für 2025 Pflanzungen und Zaunbau jeweils nach Voranmeldung bei
Herrn Wienand, Tel: 0171/7078152 möglich.
Bitte die Anordnungen des Forstpersonals unbedingt einhalten!!
(Telefonische Anmeldung bei unserm Förster unter 0171 7078152 erforderlich!)
Startseite
Die Hübner sind eine Vereinigung von Waldbesitzern, bestehend aus zwei Hübnerschaften, der Oberhübnerschaftt; KdöR und der Unterhübnerschaft; KdöR, welche aus je 142 Hübnern besteht.
Die Geschichte der Hübner geht auf die frühere Überlassung von Hubhöfen durch die Benediktinerabtei Seligenstadt sowie den Stift St. Peter und Alexander in Aschaffenburg, an die Bauern von Stockstadt zurück.
Die beiden Hübnerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie unterliegen der Gemeindeordnung und der Aufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg. Sie werden von einem auf fünf Jahre gewählten Ausschuß geführt.
Jährlich werden zwei Vollversammlungen abgehalten, in denen die Hübner über das laufende Geschäftsjahr informiert, und alle durch die Vollversammlung zu beschließenden Vorgänge abgestimmt und beschlossen werden.
Die Geschäfte werden vom Waldvorstand geführt. Dieser setzt die Beschlüsse des Hübnerausschusses um und hat gegenüber dem Personal Weisungsbefugnis.
Die von den beiden Hübnerschaften bewirtschaftete Waldfläche beträgt 951 ha. Das sind etwas mehr als 50% der Gesamtfläche der Marktgemeinde Stockstadt mit ca. 1887 ha.
Simon Stumpf (Waldvorstand) |
Simon Stumpf (Waldvorstand) |