Oberhübner und Unterhübner Stockstadt am Main,
Körperschaften öffentlichen Rechts
Heimat des ersten erwähnten Weihnachtsbaumes (1527) siehe unter Portrait
Aktuelle Informationen:
Bürozeiten:
Mo, Mi, Do, Fr von 8°°-12°°
Di 8°°-12°° und 13³°-17°°
Achtung !!
Derzeit besteht "Erhöhte Waldbrandgefahr"
Rauchen und offenes Feuer sind im Hübnerwald strengstens verboten!!
Bitte kein Glas wegwerfen
Bei Nichtbeachtung erfolgt Strafanzeige
Lockdown in Bayern
Während dem aktuellen Lockdown vom 16.12. bis auf weiteres ist unser Büro nur sporadisch besetzt.
Wir bitten bei Bedarf um vorherige telefonische Anmeldung und die Einhaltung der Abstandsregeln und dergültigen Hygienevorschriften.
Achtung!!
Die Brennholzvergabe kann nach telefonischer Anmeldung im Hübnerbüro erfolgen.
Das Hübnerbüro bleibt vorerst für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail, um eventuell notwendige Termine zu vereinbaren!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Abstimmungsergebnisse der präsenzlosen Vollversammlung
(siehe "News")
- Holzplatznutzer
Aktuelles unter "News"
- Mountainbiker
Aktuelles unter "News"
- Fronstunden jeweils nach Voranmeldung (Mindestteilnahme 2 Personen) Nächste Samstagtermine für 2021: 06.02.2021, 13.02.2021 und 20.02.2021.
Termine für 2021 können unter der Woche, auch während der Coronabeschränkungen unter Einhaltung der aktuellen Abstandregeln jederzeit möglich. (Mindest-Teilnehmer 2 Personen)
Bitte die Anordnungen des Forstpersonals unbedingt einhalten!!
(Telefonische Anmeldung erforderlich!)
- Rettungskette Forst ist aktiv: www.rettungskette-forst.de
Startseite
Die Hübner sind eine Vereinigung von Waldbesitzern, bestehend aus zwei Hübnerschaften, der Oberhübnerschaftt; KdöR und der Unterhübnerschaft; KdöR, welche aus je 142 Hübnern besteht.
Die Geschichte der Hübner geht auf die frühere Überlassung von Hubhöfen durch die Benediktinerabtei Seligenstadt sowie den Stift St. Peter und Alexander in Aschaffenburg, an die Bauern von Stockstadt zurück.
Die beiden Hübnerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie unterliegen der Gemeindeordnung und der Aufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg. Sie werden von einem auf fünf Jahre gewählten Ausschuß geführt.
Jährlich werden zwei Vollversammlungen abgehalten, in denen die Hübner über das laufende Geschäftsjahr informiert, und alle durch die Vollversammlung zu beschließenden Vorgänge abgestimmt und beschlossen werden.
Die Geschäfte werden vom Waldvorstand geführt. Dieser setzt die Beschlüsse des Hübnerausschusses um und hat gegenüber dem Personal Weisungsbefugnis.
Die von den beiden Hübnerschaften bewirtschaftete Waldfläche beträgt 951 ha. Das sind etwas mehr als 50% der Gesamtfläche der Marktgemeinde Stockstadt mit ca. 1887 ha.
Peter Hell (Waldvorstand) |
Peter Hell (Waldvorstand) |