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Oberhübner und Unterhübner Stockstadt am Main, Körperschaften öffentlichen Rechts

Hübnerschaften Stockstadt

Die Hübner sind eine historische Vereinigung von Waldbesitzern, bestehend aus zwei Hübnerschaften – der Oberhübnerschaft (KdöR) und der Unterhübnerschaft (KdöR) – mit jeweils 142 Mitgliedern. Ihre Wurzeln reichen bis in die Zeit der Benediktinerabtei Seligenstadt und des Stifts St. Peter und Alexander in Aschaffenburg zurück.

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen die Hübnerschaften der Gemeindeordnung sowie der Aufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg. Die Verwaltung erfolgt durch einen gewählten Ausschuss, der sich für fünf Jahre konstituiert.

Mit einer bewirtschafteten Waldfläche von 951 ha – das entspricht über 50 % der Gesamtfläche der Marktgemeinde Stockstadt – leisten die Hübnerschaften einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Forstwirtschaft und regionalen Umweltpflege.

Organisation & Aufgaben
  • Zwei Vollversammlungen pro Jahr informieren die Mitglieder über die laufenden Entwicklungen und verabschieden wichtige Beschlüsse.
  • Die Geschäftsführung übernimmt der Waldvorstand, der die Entscheidungen des Ausschusses umsetzt und das Personal führt.


Simon Stumpf, Waldvorstand

ACHTUNG! Erhöhte Gefahr von Schneebruch im Wald!

Der aktuell fallende Nassschnee erhöht die Gefahr von Schneebruch in den Wäldern deutlich. Nassschnee bleibt besonders gut an Ästen haften, nimmt schnell Gewicht auf und kann dadurch Äste, Kronenteile oder sogar ganze Baumteile abbrechen lassen.

Die hohe Schneelast belastet die Bäume stark und kann zu akuten Schäden und auch langfristige Folgeschäden führen.

Beim Betreten schneebedeckter Waldgebiete ist daher besondere Vorsicht geboten, um Unfälle durch herabfallende Äste zu vermeiden.

Die Hübnerverwaltung empfiehlt den Wald nicht zu betreten!

Unsere Bürozeiten:

Mo bis Fr von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr 

 

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