Die diesjährige Frühjahrsvollversammlung findet am 20.03.2026 um 18 Uhr in der Aula der Mittelschule statt
Tagesordnung Frühjahrsvollversammlung 2026
- Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit.
- Bestellung des Schriftführers
- Genehmigung der Niederschrift der Herbstvollversammlung vom 21.11.2025
- Bericht des Waldvorstandes
- Bericht der örtlichen Kassen- und Rechnungsprüfung
- Feststellung und Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der Ober- und Unterhübnerschaft
- Verschiedenes
- Entschädigung für Winterarbeiten
Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten. Bei Verhinderung beauftragen Sie bitte einen bevollmächtigten Vertreter zur Wahrnehmung Ihrer Interessen.
Gemäß Ausschussbeschluss vom 16.04.2024 wird eine Aufwandspauschale von 10%, mindestens jedoch 5 €, fällig, wenn die Entschädigung für Winterarbeiten unentschuldigt, nicht bei der Versammlung abgeholt wird.
Hinweis: Die Jahresrechnungen und Haushaltspläne, sowie das Protokoll der letzten Vollversammlung, können zu den üblichen Bürozeiten nach Voranmeldung eingesehen werden.
Aus Datenschutzrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin:
- Sollten bei unseren Veranstaltungen Fotos aufgenommen werden, könnten diese eventuell auch veröffentlicht werden und
- bei Wortmeldungen in der Vollversammlung werden die Personen namentlich im Protokoll erwähnt.
Sind Sie damit nicht einverstanden, bitten wir um Mitteilung an den Sitzungsleiter.
………………………………………………………………………………………………….
Hier finden Sie die Vollmacht Vollversammlung 20.03.2026
Gemäß unserer Satzung § 15 (2): Ein Hübner kann sich durch Vollmachterteilung von einem anderen Hübner oder Verwandten 1. Grades (Eltern/Kind) bzw. 2. Grades (Großeltern/Eltern und Geschwister) oder des Ehegatten in den Hübnerversammlungen vertreten lassen. Es kann jedoch nur eine Vertretung je Hübnerschaft übernommen werden. Die Vollmacht ist schriftlich, unter Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses (z.B. Vater, Bruder, Sohn, Tochter) zu hinterlegen.



